Durch unsere langjährige Berufserfahrung, regelmäßige Fortbildungen und einem interdisziplinären Austausch mit anderen beteiligten Berufsgruppen, möchten wir dieses Ziel optimal gewährleisten.
Die logopädische Behandlung erfolgt in der Regel nach ärztlicher Verordnung durch den Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Internisten, Kieferorthopäden oder Hausarzt.
Weiterhin unterstützen wir Kindertagesstätten und Schulen in unserer Umgebung bei der logopädischen Betreuung von Kindern mit einem integrativen Förderbedarf.
Die Anerkennung und Förderung des Jugendamtes bei Lese- und Rechtschreibstörung liegt vor.
- Artikulationsstörungen ( z.B. Lispeln )
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen- Beratung und Therapiebei kindlicher Dysphagie -Dysgrammatismus ( z.B. falsche Satzstellung )
- Hörstörungen ( Hörtraining beiCI ) - Leserechtschreibschwäche und Legasthenie
- Myofunktionelle Störungen (auch zur ergänzenden Unterstützung bei kieferorthopädischer Behandlung )-Sprachentwicklungsstörungen,
-verzögerung ( z.B. allgemeine Verzögerung desSprechbeginns )
- Störungen des Redeflusses ( Stottern, Poltern )
- Zentrale Sprach- und Sprechstörung als Folge einer neurologischenErkrankung ( Aphasie, Dysarthrien, Dysathrophonien )
- Hörstörungen (Hörtraining bei CI )
- Sprechapraxien- Störung der Bereiche Atmung, Stimmgebungund Sprechen ( Organische Störungsbilder, funktionelle Störungsbilder )
-Demenz
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